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Satz
BGB 2182. 3 Ist ein Grundstück Gegenstand des Vermächtnisses , so haftet der Beschwerte im Zweifel nicht für die Freiheit des Grundstücks von Grunddienstbarkeiten , beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten und Reallasten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2182. 3
Ist
ein
Grundstück
Gegenstand
des
Vermächtnisses
,
so
haftet
der
Beschwerte
im
Zweifel
nicht
für
die
Freiheit
des
Grundstücks
von
Grunddienstbarkeiten
,
beschränkten
persönlichen
Dienstbarkeiten
und
Reallasten
.
Englisch
BGB 2182. 3 If a plot of land is the object of the legacy , then in case of doubt the person charged therewith is not responsible for the freedom of the plot of land from easements , restricted personal easements and charges on land .