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Satz
BGB 2170. 1 Ist das Vermächtnis eines Gegenstands , der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört , nach § 2169 Abs . 1 wirksam , so hat der Beschwerte den Gegenstand dem Bedachten zu verschaffen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2170. 1
Ist
das
Vermächtnis
eines
Gegenstands
,
der
zur
Zeit
des
Erbfalls
nicht
zur
Erbschaft
gehört
,
nach
§ 2169
Abs
. 1
wirksam
,
so
hat
der
Beschwerte
den
Gegenstand
dem
Bedachten
zu
verschaffen
.
Englisch
BGB 2170. 1 If the legacy of an object which does not belong to the inheritance at the time of devolution is effective in accordance with section 2169 ( 1 ) , the person charged must procure the object for the person provided for .