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Satz
BGB 2165. 1 Ist ein zur Erbschaft gehörender Gegenstand vermacht , so kann der Vermächtnisnehmer im Zweifel nicht die Beseitigung der Rechte verlangen , mit denen der Gegenstand belastet ist . Steht dem Erblasser ein Anspruch auf die Beseitigung zu , so erstreckt sich im Zweifel das Vermächtnis auf diesen Anspruch .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2165. 1
Ist
ein
zur
Erbschaft
gehörender
Gegenstand
vermacht
,
so
kann
der
Vermächtnisnehmer
im
Zweifel
nicht
die
Beseitigung
der
Rechte
verlangen
,
mit
denen
der
Gegenstand
belastet
ist
.
Steht
dem
Erblasser
ein
Anspruch
auf
die
Beseitigung
zu
,
so
erstreckt
sich
im
Zweifel
das
Vermächtnis
auf
diesen
Anspruch
.
Englisch
BGB 2165. 1 If an object belonging to the inheritance is bequeathed , the legatee may not , in case of doubt , demand the discharge of the rights with which the object is charged . If the testator is entitled to the discharge , then in case of doubt the legacy extends to this claim .
Englisch
BGB 2165. 1 The legacy of a specific object is ineffective to the extent that the object , at the time of the devolution of the inheritance , does not belong to the inheritance , unless the object is to be bequeathed to the person provided for even in the event that it does not belong to the inheritance .