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Satz
BGB 2163. 1 Das Vermächtnis bleibt in den Fällen des § 2162 auch nach dem Ablauf von 30 Jahren wirksam : 1. wenn es für den Fall angeordnet ist , dass in der Person des Beschwerten oder des Bedachten ein bestimmtes Ereignis eintritt , und derjenige , in dessen Person das Ereignis eintreten soll , zur Zeit des Erbfalls lebt , 2. wenn ein Erbe , ein Nacherbe oder ein Vermächtnisnehmer für den Fall , dass ihm ein Bruder oder eine Schwester geboren wird , mit einem Vermächtnis zugunsten des Bruders oder der Schwester beschwert ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2163. 1
Das
Vermächtnis
bleibt
in
den
Fällen
des
§ 2162
auch
nach
dem
Ablauf
von
30
Jahren
wirksam
: 1.
wenn
es
für
den
Fall
angeordnet
ist
,
dass
in
der
Person
des
Beschwerten
oder
des
Bedachten
ein
bestimmtes
Ereignis
eintritt
,
und
derjenige
,
in
dessen
Person
das
Ereignis
eintreten
soll
,
zur
Zeit
des
Erbfalls
lebt
, 2.
wenn
ein
Erbe
,
ein
Nacherbe
oder
ein
Vermächtnisnehmer
für
den
Fall
,
dass
ihm
ein
Bruder
oder
eine
Schwester
geboren
wird
,
mit
einem
Vermächtnis
zugunsten
des
Bruders
oder
der
Schwester
beschwert
ist
.
Englisch
BGB 2163. 1 In the cases of section 2162 , a legacy remains effective even after the expiry of thirty years : if it has been granted in case a particular event occurs in respect of the person charged or the person provided for , and the person or person provided for concerning whom the event is to occur is alive at the time of the devolution of the inheritance ; if an heir , a subsequent heir or a legatee is charged with a legacy in favour of his brother or sister in the event that such a brother or sister is born .