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Satz
BGB 2162. 2 Ist der Bedachte zur Zeit des Erbfalls noch nicht gezeugt oder wird seine Persönlichkeit durch ein erst nach dem Erbfall eintretendes Ereignis bestimmt , so wird das Vermächtnis mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirksam , wenn nicht vorher der Bedachte gezeugt oder das Ereignis eingetreten ist , durch das seine Persönlichkeit bestimmt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2162. 2
Ist
der
Bedachte
zur
Zeit
des
Erbfalls
noch
nicht
gezeugt
oder
wird
seine
Persönlichkeit
durch
ein
erst
nach
dem
Erbfall
eintretendes
Ereignis
bestimmt
,
so
wird
das
Vermächtnis
mit
dem
Ablauf
von
30
Jahren
nach
dem
Erbfall
unwirksam
,
wenn
nicht
vorher
der
Bedachte
gezeugt
oder
das
Ereignis
eingetreten
ist
,
durch
das
seine
Persönlichkeit
bestimmt
wird
.
Englisch
BGB 2162. 2 If the person provided for has not yet been conceived at the time of the devolution of the inheritance , or if his identity is established by an event that does not happen until after the devolution of the inheritance , then the legacy becomes ineffective at the end of a thirty-year period after the devolution of the inheritance , unless before then the person provided for is conceived or the event that determines his identity has occurred .