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Satz
BGB 2158. 1 Ist mehreren derselbe Gegenstand vermacht , so wächst , wenn einer von ihnen vor oder nach dem Erbfall wegfällt , dessen Anteil den übrigen Bedachten nach dem Verhältnis ihrer Anteile an . Dies gilt auch dann , wenn der Erblasser die Anteile der Bedachten bestimmt hat . Sind einige der Bedachten zu demselben Anteil berufen , so tritt die Anwachsung zunächst unter ihnen ein .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2158. 1
Ist
mehreren
derselbe
Gegenstand
vermacht
,
so
wächst
,
wenn
einer
von
ihnen
vor
oder
nach
dem
Erbfall
wegfällt
,
dessen
Anteil
den
übrigen
Bedachten
nach
dem
Verhältnis
ihrer
Anteile
an
.
Dies
gilt
auch
dann
,
wenn
der
Erblasser
die
Anteile
der
Bedachten
bestimmt
hat
.
Sind
einige
der
Bedachten
zu
demselben
Anteil
berufen
,
so
tritt
die
Anwachsung
zunächst
unter
ihnen
ein
.
Englisch
BGB 2158. 1 Where the same object is left to more than one person , then if one of them ceases to be a person provided for before or after the devolution of the inheritance , his share accrues to the other persons provided for in proportion to their shares . This applies even if the testator has specified the shares of the persons provided for . If some of the persons provided for are entitled to the same share , accrual occurs among these persons first .