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Satz
BGB 2154. 1 Der Erblasser kann ein Vermächtnis in der Art anordnen , dass der Bedachte von mehreren Gegenständen nur den einen oder den anderen erhalten soll . Ist in einem solchen Falle die Wahl einem Dritten übertragen , so erfolgt sie durch Erklärung gegenüber dem Beschwerten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2154. 1
Der
Erblasser
kann
ein
Vermächtnis
in
der
Art
anordnen
,
dass
der
Bedachte
von
mehreren
Gegenständen
nur
den
einen
oder
den
anderen
erhalten
soll
.
Ist
in
einem
solchen
Falle
die
Wahl
einem
Dritten
übertragen
,
so
erfolgt
sie
durch
Erklärung
gegenüber
dem
Beschwerten
.
Englisch
BGB 2154. 1 The testator may direct that a legacy be granted in such a way that the person provided for is only to receive one or the other of more than one object . If in such a case the choice is transferred to a third person , it is made by declaration to the person charged .