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Satz
BGB 2148 Sind mehrere Erben oder mehrere Vermächtnisnehmer mit demselben Vermächtnis beschwert , so sind im Zweifel die Erben nach dem Verhältnis der Erbteile , die Vermächtnisnehmer nach dem Verhältnis des Wertes der Vermächtnisse beschwert .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2148
Sind
mehrere
Erben
oder
mehrere
Vermächtnisnehmer
mit
demselben
Vermächtnis
beschwert
,
so
sind
im
Zweifel
die
Erben
nach
dem
Verhältnis
der
Erbteile
,
die
Vermächtnisnehmer
nach
dem
Verhältnis
des
Wertes
der
Vermächtnisse
beschwert
.