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Satz
BGB 2147 Mit einem Vermächtnis kann der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer beschwert werden . Soweit nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat , ist der Erbe beschwert .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2147
Mit
einem
Vermächtnis
kann
der
Erbe
oder
ein
Vermächtnisnehmer
beschwert
werden
.
Soweit
nicht
der
Erblasser
ein
anderes
bestimmt
hat
,
ist
der
Erbe
beschwert
.