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DeutschBGB 2146. 1 Der Vorerbe ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet , den Eintritt der Nacherbfolge unverzüglich dem Nachlassgericht anzuzeigen . Die Anzeige des Vorerben wird durch die Anzeige des Nacherben ersetzt .
EnglischBGB 2146. 1 The prior heir has a duty to the creditors of the estate to notify the occurrence of subsequent succession without undue delay to the probate court . The notice of the subsequent heir takes the place of the notice of the prior heir .