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Satz
BGB 2138. 2 Hat der Vorerbe der Vorschrift des § 2113 Abs . 2 zuwider über einen Erbschaftsgegenstand verfügt oder hat er die Erbschaft in der Absicht , den Nacherben zu benachteiligen , vermindert , so ist er dem Nacherben zum Schadensersatz verpflichtet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2138. 2
Hat
der
Vorerbe
der
Vorschrift
des
§ 2113
Abs
. 2
zuwider
über
einen
Erbschaftsgegenstand
verfügt
oder
hat
er
die
Erbschaft
in
der
Absicht
,
den
Nacherben
zu
benachteiligen
,
vermindert
,
so
ist
er
dem
Nacherben
zum
Schadensersatz
verpflichtet
.
Englisch
BGB 2138. 2 If the prior heir , contrary to the provision of section 2113 ( 2 ) , has disposed of an object of the estate or if he has reduced the inheritance with the intention of disadvantaging the subsequent heir , he is liable in damages to the subsequent heir .