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DeutschBGB 2138. 2 Hat der Vorerbe der Vorschrift des § 2113 Abs . 2 zuwider über einen Erbschaftsgegenstand verfügt oder hat er die Erbschaft in der Absicht , den Nacherben zu benachteiligen , vermindert , so ist er dem Nacherben zum Schadensersatz verpflichtet .
EnglischBGB 2138. 2 If the prior heir , contrary to the provision of section 2113 ( 2 ) , has disposed of an object of the estate or if he has reduced the inheritance with the intention of disadvantaging the subsequent heir , he is liable in damages to the subsequent heir .