kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 2134 Hat der Vorerbe einen Erbschaftsgegenstand für sich verwendet , so ist er nach dem Eintritt der Nacherbfolge dem Nacherben gegenüber zum Ersatze des Wertes verpflichtet . Eine weitergehende Haftung wegen Verschuldens bleibt unberührt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2134
Hat
der
Vorerbe
einen
Erbschaftsgegenstand
für
sich
verwendet
,
so
ist
er
nach
dem
Eintritt
der
Nacherbfolge
dem
Nacherben
gegenüber
zum
Ersatze
des
Wertes
verpflichtet
.
Eine
weitergehende
Haftung
wegen
Verschuldens
bleibt
unberührt
.