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Satz
BGB 2133 Zieht der Vorerbe Früchte den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zuwider oder zieht er Früchte deshalb im Übermaß , weil dies infolge eines besonderen Ereignisses notwendig geworden ist , so gebührt ihm der Wert der Früchte nur insoweit , als durch den ordnungswidrigen oder den übermäßigen Fruchtbezug die ihm gebührenden Nutzungen beeinträchtigt werden und nicht der Wert der Früchte nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zur Wiederherstellung der Sache zu verwenden ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2133
Zieht
der
Vorerbe
Früchte
den
Regeln
einer
ordnungsmäßigen
Wirtschaft
zuwider
oder
zieht
er
Früchte
deshalb
im
Übermaß
,
weil
dies
infolge
eines
besonderen
Ereignisses
notwendig
geworden
ist
,
so
gebührt
ihm
der
Wert
der
Früchte
nur
insoweit
,
als
durch
den
ordnungswidrigen
oder
den
übermäßigen
Fruchtbezug
die
ihm
gebührenden
Nutzungen
beeinträchtigt
werden
und
nicht
der
Wert
der
Früchte
nach
den
Regeln
einer
ordnungsmäßigen
Wirtschaft
zur
Wiederherstellung
der
Sache
zu
verwenden
ist
.