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Satz
BGB 2129. 2 Die Vorschriften zugunsten derjenigen , welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten , finden entsprechende Anwendung . Für die zur Erbschaft gehörenden Forderungen ist die Entziehung der Verwaltung dem Schuldner gegenüber erst wirksam , wenn er von der getroffenen Anordnung Kenntnis erlangt oder wenn ihm eine Mitteilung von der Anordnung zugestellt wird . Das Gleiche gilt von der Aufhebung der Entziehung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2129. 2
Die
Vorschriften
zugunsten
derjenigen
,
welche
Rechte
von
einem
Nichtberechtigten
herleiten
,
finden
entsprechende
Anwendung
.
Für
die
zur
Erbschaft
gehörenden
Forderungen
ist
die
Entziehung
der
Verwaltung
dem
Schuldner
gegenüber
erst
wirksam
,
wenn
er
von
der
getroffenen
Anordnung
Kenntnis
erlangt
oder
wenn
ihm
eine
Mitteilung
von
der
Anordnung
zugestellt
wird
.
Das
Gleiche
gilt
von
der
Aufhebung
der
Entziehung
.
Englisch
BGB 2129. 2 The provisions in favour of those who derive rights from an unauthorised person apply with the necessary modifications . For the claims that are part of the inheritance , the deprivation of management is effective towards the debtor only if he obtains knowledge of the order made or if a notification of the order is served on him . The same applies to the termination of the deprivation .