kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 2126 Der Vorerbe hat im Verhältnis zu dem Nacherben nicht die außerordentlichen Lasten zu tragen , die als auf den Stammwert der Erbschaftsgegenstände gelegt anzusehen sind . Auf diese Lasten findet die Vorschrift des § 2124 Abs . 2 Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2126
Der
Vorerbe
hat
im
Verhältnis
zu
dem
Nacherben
nicht
die
außerordentlichen
Lasten
zu
tragen
,
die
als
auf
den
Stammwert
der
Erbschaftsgegenstände
gelegt
anzusehen
sind
.
Auf
diese
Lasten
findet
die
Vorschrift
des
§ 2124
Abs
. 2
Anwendung
.