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Satz
BGB 2124. 1 Der Vorerbe trägt dem Nacherben gegenüber die gewöhnlichen Erhaltungskosten . BGB 2124. 2 Andere Aufwendungen , die der Vorerbe zum Zwecke der Erhaltung von Erbschaftsgegenständen den Umständen nach für erforderlich halten darf , kann er aus der Erbschaft bestreiten . Bestreitet er sie aus seinem Vermögen , so ist der Nacherbe im Falle des Eintritts der Nacherbfolge zum Ersatz verpflichtet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2124. 1
Der
Vorerbe
trägt
dem
Nacherben
gegenüber
die
gewöhnlichen
Erhaltungskosten
. BGB 2124. 2
Andere
Aufwendungen
,
die
der
Vorerbe
zum
Zwecke
der
Erhaltung
von
Erbschaftsgegenständen
den
Umständen
nach
für
erforderlich
halten
darf
,
kann
er
aus
der
Erbschaft
bestreiten
.
Bestreitet
er
sie
aus
seinem
Vermögen
,
so
ist
der
Nacherbe
im
Falle
des
Eintritts
der
Nacherbfolge
zum
Ersatz
verpflichtet
.
Englisch
BGB 2124. 1 The prior heir bears the customary cost of maintenance towards the subsequent heir .