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Satz
BGB 2123. 1 Gehört ein Wald zur Erbschaft , so kann sowohl der Vorerbe als der Nacherbe verlangen , dass das Maß der Nutzung und die Art der wirtschaftlichen Behandlung durch einen Wirtschaftsplan festgestellt werden . Tritt eine erhebliche Änderung der Umstände ein , so kann jeder Teil eine entsprechende Änderung des Wirtschaftsplans verlangen . Die Kosten fallen der Erbschaft zur Last .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2123. 1
Gehört
ein
Wald
zur
Erbschaft
,
so
kann
sowohl
der
Vorerbe
als
der
Nacherbe
verlangen
,
dass
das
Maß
der
Nutzung
und
die
Art
der
wirtschaftlichen
Behandlung
durch
einen
Wirtschaftsplan
festgestellt
werden
.
Tritt
eine
erhebliche
Änderung
der
Umstände
ein
,
so
kann
jeder
Teil
eine
entsprechende
Änderung
des
Wirtschaftsplans
verlangen
.
Die
Kosten
fallen
der
Erbschaft
zur
Last
.
Englisch
BGB 2123. 1 If a forest is part of the inheritance , both the prior heir and the subsequent heir may require that the degree of use and the nature of the economic treatment be laid down in an economic plan . If a substantial change of circumstances occurs , each party may require a corresponding change of the economic plan . The costs are borne by the inheritance .