kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 2121. 1 Der Vorerbe hat dem Nacherben auf Verlangen ein Verzeichnis der zur Erbschaft gehörenden Gegenstände mitzuteilen . Das Verzeichnis ist mit der Angabe des Tages der Aufnahme zu versehen und von dem Vorerben zu unterzeichnen ; der Vorerbe hat auf Verlangen die Unterzeichnung öffentlich beglaubigen zu lassen .
EnglischBGB 2121. 1 On request , the prior heir must give the subsequent heir a list of the objects that are part of the inheritance . The list must state the date when it was drawn up and be signed by the prior heir ; on request , the prior heir must have his signature notarially certified .