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Satz
BGB 2113. 1 Die Verfügung des Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück oder Recht an einem Grundstück oder über ein zur Erbschaft gehörendes eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk ist im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam , als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2113. 1
Die
Verfügung
des
Vorerben
über
ein
zur
Erbschaft
gehörendes
Grundstück
oder
Recht
an
einem
Grundstück
oder
über
ein
zur
Erbschaft
gehörendes
eingetragenes
Schiff
oder
Schiffsbauwerk
ist
im
Falle
des
Eintritts
der
Nacherbfolge
insoweit
unwirksam
,
als
sie
das
Recht
des
Nacherben
vereiteln
oder
beeinträchtigen
würde
.
Englisch
BGB 2113. 1 The disposition by the prior heir of a plot of land or right in a plot of land that is part of the inheritance or of a registered ship or ship under construction that is part of the inheritance is , in the case where subsequent succession occurs , ineffective to the extent that it would defeat or adversely affect the right of the subsequent heir .