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Satz
BGB 2110. 1 Das Recht des Nacherben erstreckt sich im Zweifel auf einen Erbteil , der dem Vorerben infolge des Wegfalls eines Miterben anfällt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2110. 1
Das
Recht
des
Nacherben
erstreckt
sich
im
Zweifel
auf
einen
Erbteil
,
der
dem
Vorerben
infolge
des
Wegfalls
eines
Miterben
anfällt
.
Englisch
BGB 2110. 1 The right of the subsequent heir extends , in case of doubt , to a share of the inheritance that accrues to the prior heir as the result of a co-heir ceasing to be heir .