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Satz
BGB 2105. 2 Das Gleiche gilt , wenn die Persönlichkeit des Erben durch ein erst nach dem Erbfall eintretendes Ereignis bestimmt werden soll oder wenn die Einsetzung einer zur Zeit des Erbfalls noch nicht gezeugten Person oder einer zu dieser Zeit noch nicht entstandenen juristischen Person als Erbe nach § 2101 als Nacherbeinsetzung anzusehen ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2105. 2
Das
Gleiche
gilt
,
wenn
die
Persönlichkeit
des
Erben
durch
ein
erst
nach
dem
Erbfall
eintretendes
Ereignis
bestimmt
werden
soll
oder
wenn
die
Einsetzung
einer
zur
Zeit
des
Erbfalls
noch
nicht
gezeugten
Person
oder
einer
zu
dieser
Zeit
noch
nicht
entstandenen
juristischen
Person
als
Erbe
nach
§ 2101
als
Nacherbeinsetzung
anzusehen
ist
.
Englisch
BGB 2105. 2 The same applies if the identity of the heir is to be established by an event that occurs only after the devolution of the inheritance or if the appointment of a person who has not yet been conceived at the time of the devolution of the inheritance or a legal person that is not yet in existence at this time as an heir under section 2101 is to be regarded as the appointment of a subsequent heir .