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Satz
BGB 2105. 1 Hat der Erblasser angeordnet , dass der eingesetzte Erbe die Erbschaft erst mit dem Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses erhalten soll , ohne zu bestimmen , wer bis dahin Erbe sein soll , so sind die gesetzlichen Erben des Erblassers die Vorerben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2105. 1
Hat
der
Erblasser
angeordnet
,
dass
der
eingesetzte
Erbe
die
Erbschaft
erst
mit
dem
Eintritt
eines
bestimmten
Zeitpunkts
oder
Ereignisses
erhalten
soll
,
ohne
zu
bestimmen
,
wer
bis
dahin
Erbe
sein
soll
,
so
sind
die
gesetzlichen
Erben
des
Erblassers
die
Vorerben
.
Englisch
BGB 2105. 1 If the testator has directed that the appointed heir is to receive the inheritance only on a particular date or on the occurrence of a particular event , without determining who is to be heir until that date , then the heirs on intestacy of the testator are the prior heirs .