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Satz
BGB 2098. 1 Sind die Erben gegenseitig oder sind für einen von ihnen die übrigen als Ersatzerben eingesetzt , so ist im Zweifel anzunehmen , dass sie nach dem Verhältnis ihrer Erbteile als Ersatzerben eingesetzt sind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2098. 1
Sind
die
Erben
gegenseitig
oder
sind
für
einen
von
ihnen
die
übrigen
als
Ersatzerben
eingesetzt
,
so
ist
im
Zweifel
anzunehmen
,
dass
sie
nach
dem
Verhältnis
ihrer
Erbteile
als
Ersatzerben
eingesetzt
sind
.
Englisch
BGB 2098. 1 If the heirs are appointed mutually or if for one of them the others are appointed as substitute heirs , then in case of doubt it is to be assumed that they are appointed substitute heirs in the proportion of their shares of the inheritance .