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Satz
BGB 2094. 1 Sind mehrere Erben in der Weise eingesetzt , dass sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen , und fällt einer der Erben vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls weg , so wächst dessen Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an . Sind einige der Erben auf einen gemeinschaftlichen Erbteil eingesetzt , so tritt die Anwachsung zunächst unter ihnen ein .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2094. 1
Sind
mehrere
Erben
in
der
Weise
eingesetzt
,
dass
sie
die
gesetzliche
Erbfolge
ausschließen
,
und
fällt
einer
der
Erben
vor
oder
nach
dem
Eintritt
des
Erbfalls
weg
,
so
wächst
dessen
Erbteil
den
übrigen
Erben
nach
dem
Verhältnis
ihrer
Erbteile
an
.
Sind
einige
der
Erben
auf
einen
gemeinschaftlichen
Erbteil
eingesetzt
,
so
tritt
die
Anwachsung
zunächst
unter
ihnen
ein
.
Englisch
BGB 2094. 1 If more than one heir is appointed in such a way that they exclude intestate succession , and if one of the heirs ceases to be an heir before or after the date of the devolution of the inheritance , the share of the inheritance of that heir accrues to the other heirs in proportion to their shares of the inheritance . If some of the heirs are appointed to a joint share of the inheritance , the accrual is first effected between them .