kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 2093 Sind einige von mehreren Erben auf einen und denselben Bruchteil der Erbschaft eingesetzt ( gemeinschaftlicher Erbteil ) , so finden in Ansehung des gemeinschaftlichen Erbteils die Vorschriften der §§ 2089 bis 2092 entsprechende Anwendung .