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Satz
BGB 2087. 1 Hat der Erblasser sein Vermögen oder einen Bruchteil seines Vermögens dem Bedachten zugewendet , so ist die Verfügung als Erbeinsetzung anzusehen , auch wenn der Bedachte nicht als Erbe bezeichnet ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2087. 1
Hat
der
Erblasser
sein
Vermögen
oder
einen
Bruchteil
seines
Vermögens
dem
Bedachten
zugewendet
,
so
ist
die
Verfügung
als
Erbeinsetzung
anzusehen
,
auch
wenn
der
Bedachte
nicht
als
Erbe
bezeichnet
ist
.
Englisch
BGB 2087. 1 If the testator has given his property or a fraction of his property to the person provided for , the disposition is to be regarded as the appointment of an heir even if the person provided for is not described as an heir .