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Satz
BGB 2082. 1 Die Anfechtung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen . BGB 2082. 2 Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt , in welchem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt . Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206 , 210 , 211 entsprechende Anwendung . BGB 2082. 3 Die Anfechtung ist ausgeschlossen , wenn seit dem Erbfall 30 Jahre verstrichen sind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2082. 1
Die
Anfechtung
kann
nur
binnen
Jahresfrist
erfolgen
. BGB 2082. 2
Die
Frist
beginnt
mit
dem
Zeitpunkt
,
in
welchem
der
Anfechtungsberechtigte
von
dem
Anfechtungsgrund
Kenntnis
erlangt
.
Auf
den
Lauf
der
Frist
finden
die
für
die
Verjährung
geltenden
Vorschriften
der
§§ 206 , 210 , 211
entsprechende
Anwendung
. BGB 2082. 3
Die
Anfechtung
ist
ausgeschlossen
,
wenn
seit
dem
Erbfall
30
Jahre
verstrichen
sind
.
Englisch
BGB 2082. 1 The avoidance may be made only within one year .