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Satz
BGB 2077. 2 Eine letztwillige Verfügung , durch die der Erblasser seinen Verlobten bedacht hat , ist unwirksam , wenn das Verlöbnis vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2077. 2
Eine
letztwillige
Verfügung
,
durch
die
der
Erblasser
seinen
Verlobten
bedacht
hat
,
ist
unwirksam
,
wenn
das
Verlöbnis
vor
dem
Tode
des
Erblassers
aufgelöst
worden
ist
.
Englisch
BGB 2077. 2 A testamentary disposition in which the testator has made provision for the person to whom he is engaged is ineffective if the engagement was dissolved before the testator's death .