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Satz
BGB 2073 Hat der Erblasser den Bedachten in einer Weise bezeichnet , die auf mehrere Personen paßt , und lässt sich nicht ermitteln , wer von ihnen bedacht werden sollte , so gelten sie als zu gleichen Teilen bedacht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2073
Hat
der
Erblasser
den
Bedachten
in
einer
Weise
bezeichnet
,
die
auf
mehrere
Personen
paßt
,
und
lässt
sich
nicht
ermitteln
,
wer
von
ihnen
bedacht
werden
sollte
,
so
gelten
sie
als
zu
gleichen
Teilen
bedacht
.