kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 2072 Hat der Erblasser die Armen ohne nähere Bestimmung bedacht , so ist im Zweifel anzunehmen , dass die öffentliche Armenkasse der Gemeinde , in deren Bezirk er seinen letzten Wohnsitz gehabt hat , unter der Auflage bedacht ist , das Zugewendete unter Arme zu verteilen .