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Satz
BGB 2061. 2 Die Aufforderung ist durch den Bundesanzeiger und durch das für die Bekanntmachungen des Nachlassgerichts bestimmte Blatt zu veröffentlichen . Die Frist beginnt mit der letzten Einrückung . Die Kosten fallen dem Erben zur Last , der die Aufforderung erlässt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2061. 2
Die
Aufforderung
ist
durch
den
Bundesanzeiger
und
durch
das
für
die
Bekanntmachungen
des
Nachlassgerichts
bestimmte
Blatt
zu
veröffentlichen
.
Die
Frist
beginnt
mit
der
letzten
Einrückung
.
Die
Kosten
fallen
dem
Erben
zur
Last
,
der
die
Aufforderung
erlässt
.
Englisch
BGB 2061. 2 The public notice must be published in the Federal Gazette [ Bundesanzeiger ] and by the newspaper selected for the notices of the probate court . The period begins on the last insertion . The costs are borne by the heir who issues the public notice .