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Satz
BGB 2059. 2 Das Recht der Nachlassgläubiger , die Befriedigung aus dem ungeteilten Nachlass von sämtlichen Miterben zu verlangen , bleibt unberührt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2059. 2
Das
Recht
der
Nachlassgläubiger
,
die
Befriedigung
aus
dem
ungeteilten
Nachlass
von
sämtlichen
Miterben
zu
verlangen
,
bleibt
unberührt
.
Englisch
BGB 2059. 2 The right of the creditors of the estate to demand satisfaction from all the co-heirs from the undivided estate is unaffected .