kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 2053. 1 Eine Zuwendung , die ein entfernterer Abkömmling vor dem Wegfall des ihn von der Erbfolge ausschließenden näheren Abkömmlings oder ein an die Stelle eines Abkömmlings als Ersatzerbe tretender Abkömmling von dem Erblasser erhalten hat , ist nicht zur Ausgleichung zu bringen , es sei denn , dass der Erblasser bei der Zuwendung die Ausgleichung angeordnet hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2053. 1
Eine
Zuwendung
,
die
ein
entfernterer
Abkömmling
vor
dem
Wegfall
des
ihn
von
der
Erbfolge
ausschließenden
näheren
Abkömmlings
oder
ein
an
die
Stelle
eines
Abkömmlings
als
Ersatzerbe
tretender
Abkömmling
von
dem
Erblasser
erhalten
hat
,
ist
nicht
zur
Ausgleichung
zu
bringen
,
es
sei
denn
,
dass
der
Erblasser
bei
der
Zuwendung
die
Ausgleichung
angeordnet
hat
.
Englisch
BGB 2053. 1 A gift that was received from the deceased by a more remote descendant before the closer descendant who excluded him from the succession ceased to be an heir , or by a descendant who took the place of a descendant as a substitute heir , is not to be adjusted unless the deceased directed adjustment when he made the gift .