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Satz
BGB 2051. 1 Fällt ein Abkömmling , der als Erbe zur Ausgleichung verpflichtet sein würde , vor oder nach dem Erbfall weg , so ist wegen der ihm gemachten Zuwendungen der an seine Stelle tretende Abkömmling zur Ausgleichung verpflichtet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2051. 1
Fällt
ein
Abkömmling
,
der
als
Erbe
zur
Ausgleichung
verpflichtet
sein
würde
,
vor
oder
nach
dem
Erbfall
weg
,
so
ist
wegen
der
ihm
gemachten
Zuwendungen
der
an
seine
Stelle
tretende
Abkömmling
zur
Ausgleichung
verpflichtet
.
Englisch
BGB 2051. 1 If a descendant who would be obliged to adjust advancements as an heir ceases to be an heir before or after the devolution of the inheritance , the gifts made to him must be adjusted by the descendant who takes his place .