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DeutschBGB 2051. 1 Fällt ein Abkömmling , der als Erbe zur Ausgleichung verpflichtet sein würde , vor oder nach dem Erbfall weg , so ist wegen der ihm gemachten Zuwendungen der an seine Stelle tretende Abkömmling zur Ausgleichung verpflichtet .
EnglischBGB 2051. 1 If a descendant who would be obliged to adjust advancements as an heir ceases to be an heir before or after the devolution of the inheritance , the gifts made to him must be adjusted by the descendant who takes his place .