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Satz
BGB 2050. 1 Abkömmlinge , die als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen , sind verpflichtet , dasjenige , was sie von dem Erblasser bei dessen Lebzeiten als Ausstattung erhalten haben , bei der Auseinandersetzung untereinander zur Ausgleichung zu bringen , soweit nicht der Erblasser bei der Zuwendung ein anderes angeordnet hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2050. 1
Abkömmlinge
,
die
als
gesetzliche
Erben
zur
Erbfolge
gelangen
,
sind
verpflichtet
,
dasjenige
,
was
sie
von
dem
Erblasser
bei
dessen
Lebzeiten
als
Ausstattung
erhalten
haben
,
bei
der
Auseinandersetzung
untereinander
zur
Ausgleichung
zu
bringen
,
soweit
nicht
der
Erblasser
bei
der
Zuwendung
ein
anderes
angeordnet
hat
.
Englisch
BGB 2050. 1 Descendants who inherit as heirs on intestacy are obliged to have whatever they received from the deceased during his lifetime as an advancement adjusted in the partitioning between the heirs , unless the deceased directed otherwise when giving the advancement .