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Satz
BGB 2049. 1 Hat der Erblasser angeordnet , dass einer der Miterben das Recht haben soll , ein zum Nachlass gehörendes Landgut zu übernehmen , so ist im Zweifel anzunehmen , dass das Landgut zu dem Ertragswert angesetzt werden soll .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2049. 1
Hat
der
Erblasser
angeordnet
,
dass
einer
der
Miterben
das
Recht
haben
soll
,
ein
zum
Nachlass
gehörendes
Landgut
zu
übernehmen
,
so
ist
im
Zweifel
anzunehmen
,
dass
das
Landgut
zu
dem
Ertragswert
angesetzt
werden
soll
.
Englisch
BGB 2049. 1 If the deceased directed that one of the co-heirs is to have the right to take over a farm that is part of the estate , then in case of doubt it is to be assumed that the farm is to be reported at its income value .