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DeutschBGB 2041 Was auf Grund eines zum Nachlass gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung , Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erworben wird , das sich auf den Nachlass bezieht , gehört zum Nachlass . Auf eine durch ein solches Rechtsgeschäft erworbene Forderung findet die Vorschrift des § 2019 Abs . 2 Anwendung .