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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 2039 Gehört ein Anspruch zum Nachlass , so kann der Verpflichtete nur an alle Erben gemeinschaftlich leisten und jeder Miterbe nur die Leistung an alle Erben fordern . Jeder Miterbe kann verlangen , dass der Verpflichtete die zu leistende Sache für alle Erben hinterlegt oder , wenn sie sich nicht zur Hinterlegung eignet , an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer abliefert .