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Satz
BGB 2028. 2 Besteht Grund zu der Annahme , dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt worden ist , so hat der Verpflichtete auf Verlangen des Erben zu Protokoll an Eides statt zu versichern , dass er seine Angaben nach bestem Wissen so vollständig gemacht habe , als er dazu imstande sei .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2028. 2
Besteht
Grund
zu
der
Annahme
,
dass
die
Auskunft
nicht
mit
der
erforderlichen
Sorgfalt
erteilt
worden
ist
,
so
hat
der
Verpflichtete
auf
Verlangen
des
Erben
zu
Protokoll
an
Eides
statt
zu
versichern
,
dass
er
seine
Angaben
nach
bestem
Wissen
so
vollständig
gemacht
habe
,
als
er
dazu
imstande
sei
.
Englisch
BGB 2028. 2 If there is reason to assume that the information was not given with the necessary care , the person obliged must , on the request of the heir , declare in lieu of an oath , to be recorded in writing , that he made his statements , to the best of his knowledge , as fully as he was able .