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Satz
BGB 2018 Der Erbe kann von jedem , der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat ( Erbschaftsbesitzer ) , die Herausgabe des Erlangten verlangen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2018
Der
Erbe
kann
von
jedem
,
der
auf
Grund
eines
ihm
in
Wirklichkeit
nicht
zustehenden
Erbrechts
etwas
aus
der
Erbschaft
erlangt
hat
(
Erbschaftsbesitzer
) ,
die
Herausgabe
des
Erlangten
verlangen
.