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Satz
BGB 2014 Der Erbe ist berechtigt , die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach der Annahme der Erbschaft , jedoch nicht über die Errichtung des Inventars hinaus , zu verweigern .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2014
Der
Erbe
ist
berechtigt
,
die
Berichtigung
einer
Nachlassverbindlichkeit
bis
zum
Ablauf
der
ersten
drei
Monate
nach
der
Annahme
der
Erbschaft
,
jedoch
nicht
über
die
Errichtung
des
Inventars
hinaus
,
zu
verweigern
.