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Satz
BGB 2012. 1 Einem nach den §§ 1960 , 1961 bestellten Nachlasspfleger kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden . Der Nachlasspfleger ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet , über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen . Der Nachlasspfleger kann nicht auf die Beschränkung der Haftung des Erben verzichten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2012. 1
Einem
nach
den
§§ 1960 , 1961
bestellten
Nachlasspfleger
kann
eine
Inventarfrist
nicht
bestimmt
werden
.
Der
Nachlasspfleger
ist
den
Nachlassgläubigern
gegenüber
verpflichtet
,
über
den
Bestand
des
Nachlasses
Auskunft
zu
erteilen
.
Der
Nachlasspfleger
kann
nicht
auf
die
Beschränkung
der
Haftung
des
Erben
verzichten
.
Englisch
BGB 2012. 1 No inventory period may be fixed for a curator of the estate appointed under sections 1960 and 1961. The treasury is obliged towards the creditors of the estate to supply information on the amount of the estate . The curator may not waive the limitation of the liability of the heir .