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Satz
BGB 2011 Dem Fiskus als gesetzlichem Erben kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden . Der Fiskus ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet , über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2011
Dem
Fiskus
als
gesetzlichem
Erben
kann
eine
Inventarfrist
nicht
bestimmt
werden
.
Der
Fiskus
ist
den
Nachlassgläubigern
gegenüber
verpflichtet
,
über
den
Bestand
des
Nachlasses
Auskunft
zu
erteilen
.