kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 2006. 4 Eine wiederholte Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann derselbe Gläubiger oder ein anderer Gläubiger nur verlangen , wenn Grund zu der Annahme besteht , dass dem Erben nach der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung weitere Nachlassgegenstände bekannt geworden sind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2006. 4
Eine
wiederholte
Abgabe
der
eidesstattlichen
Versicherung
kann
derselbe
Gläubiger
oder
ein
anderer
Gläubiger
nur
verlangen
,
wenn
Grund
zu
der
Annahme
besteht
,
dass
dem
Erben
nach
der
Abgabe
der
eidesstattlichen
Versicherung
weitere
Nachlassgegenstände
bekannt
geworden
sind
.
Englisch
BGB 2006. 4 The same creditor or another creditor may request the declaration in lieu of an oath to be made again only if there is reason to assume that the heir learnt of the existence of further objects of the estate after making the statutory declaration .