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Satz
BGB 2006. 1 Der Erbe hat auf Verlangen eines Nachlassgläubigers zu Protokoll des Nachlassgerichts an Eides statt zu versichern , dass er nach bestem Wissen die Nachlassgegenstände so vollständig angegeben habe , als er dazu imstande sei .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2006. 1
Der
Erbe
hat
auf
Verlangen
eines
Nachlassgläubigers
zu
Protokoll
des
Nachlassgerichts
an
Eides
statt
zu
versichern
,
dass
er
nach
bestem
Wissen
die
Nachlassgegenstände
so
vollständig
angegeben
habe
,
als
er
dazu
imstande
sei
.
Englisch
BGB 2006. 1 At the request of a creditor of the estate , the heir must make a declaration in lieu of an oath , to be recorded by the probate court , that to the best of his knowledge he has stated the objects of the estate as fully as he can .