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Satz
BGB 2005. 2 Ist die Angabe der Nachlassgegenstände unvollständig , ohne dass ein Fall des Absatzes 1 vorliegt , so kann dem Erben zur Ergänzung eine neue Inventarfrist bestimmt werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2005. 2
Ist
die
Angabe
der
Nachlassgegenstände
unvollständig
,
ohne
dass
ein
Fall
des
Absatzes
1
vorliegt
,
so
kann
dem
Erben
zur
Ergänzung
eine
neue
Inventarfrist
bestimmt
werden
.
Englisch
BGB 2005. 2 If the statement of the objects of the estate is incomplete but this is not a case of subsection ( 1 ) , a new inventory period may be fixed for the heir to complete the statement .