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DeutschBGB 2004 Befindet sich bei dem Nachlassgericht schon ein den Vorschriften der §§ 2002 , 2003 entsprechendes Inventar , so genügt es , wenn der Erbe vor dem Ablauf der Inventarfrist dem Nachlassgericht gegenüber erklärt , dass das Inventar als von ihm eingereicht gelten soll .