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Satz
BGB 1996. 1 War der Erbe ohne sein Verschulden verhindert , das Inventar rechtzeitig zu errichten , die nach den Umständen gerechtfertigte Verlängerung der Inventarfrist zu beantragen oder die in Absatz 2 bestimmte Frist von zwei Wochen einzuhalten , so hat ihm auf seinen Antrag das Nachlassgericht eine neue Inventarfrist zu bestimmen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1996. 1
War
der
Erbe
ohne
sein
Verschulden
verhindert
,
das
Inventar
rechtzeitig
zu
errichten
,
die
nach
den
Umständen
gerechtfertigte
Verlängerung
der
Inventarfrist
zu
beantragen
oder
die
in
Absatz
2
bestimmte
Frist
von
zwei
Wochen
einzuhalten
,
so
hat
ihm
auf
seinen
Antrag
das
Nachlassgericht
eine
neue
Inventarfrist
zu
bestimmen
.
Englisch
BGB 1996. 1 If the heir has been prevented without his own fault from filing the inventory in good time , from applying for the extension of the inventory period where this is justified in the circumstances or from observing the two-week period specified in subsection 2 , then on his application the probate court must fix a new inventory period for him .