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Satz
BGB 1991. 4 Die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten , Vermächtnissen und Auflagen hat der Erbe so zu berichtigen , wie sie im Falle des Insolvenzverfahrens zur Berichtigung kommen würden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1991. 4
Die
Verbindlichkeiten
aus
Pflichtteilsrechten
,
Vermächtnissen
und
Auflagen
hat
der
Erbe
so
zu
berichtigen
,
wie
sie
im
Falle
des
Insolvenzverfahrens
zur
Berichtigung
kommen
würden
.
Englisch
BGB 1991. 4 The liabilities arising from rights to a compulsory share , legacies and testamentary burdens must be discharged by the heir in the same way as they would be satisfied in the case of insolvency proceedings .