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Satz
BGB 1989 Ist das Nachlassinsolvenzverfahren durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan beendet , so findet auf die Haftung des Erben die Vorschrift des § 1973 entsprechende Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1989
Ist
das
Nachlassinsolvenzverfahren
durch
Verteilung
der
Masse
oder
durch
einen
Insolvenzplan
beendet
,
so
findet
auf
die
Haftung
des
Erben
die
Vorschrift
des
§ 1973
entsprechende
Anwendung
.